ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN vom 26. Juli 2006 (letzte Änderung am 14. September 2007) Grundlage dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (im folgenden AGB genannt) ist ein Mustervertrag des Deutschen Multimedia Verbandes (dmmv) e.V. Veröffentlicht im Bundesanzeiger Nummer 31, vom 4. Februar 2002 S. 2607, Abgestimmt mit den Marktpartnern und kartellrechtlich genehmigt. 1 Zusammenarbeit 1.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. 1.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Francois Reimer unverzüglich mitzuteilen. 1.3 Ein Ansprechpartner, den der Kunde benennt und Francois Reimer verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. Auf Wunsch des Kunden wird Francois Reimer ein Protokoll erstellen. Das Protokoll ist dem Kunden zu übermitteln. Bei gegenteiligen Ansichten hat dieser das Recht, seine Ansicht in das Protokoll aufnehmen zu lassen. Dieses Recht ist spätestens eine Woche nach Empfang des Protokolls auszuüben. 2 Mitwirkungspflichten des Kunden 2.1 Der Kunde unterstützt Francois Reimer bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen, Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Der Kunde wird Francois Reimer hinsichtlich der von Francois Reimer zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. 2.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen. 2.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, Francois Reimer im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o.ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese Francois Reimer umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher, dass Francois Reimer die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. 2.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor. 3 Beteiligung Dritter Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von Francois Reimer tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. Francois Reimer hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn Francois Reimer aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann. 4 Termine 4.1 Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen. 4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Francois Reimer nicht zu vertreten und berechtigen Francois Reimer,das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Francois Reimer wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. 5 Leistungsänderungen 5.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von Francois Reimer zu erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber Francois Reimer äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann Francois Reimer von dem Verfahren nach Absatz 2 bis 5 absehen. 5.2 Francois Reimer prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwänden und Terminen haben wird. Erkennt Francois Reimer, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt Francois Reimer dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt Francois Reimer die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete Änderungsverfahren endet dann. 5.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird Francois Reimer dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. 5.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen. 5.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz 2 nicht einverstanden ist. 5.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. Francois Reimer wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen. 5.7 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden für den Fall, dass zwischen den Parteien ein Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen Vergütung von Francois Reimer berechnet. 5.8 Francois Reimer ist berechtigt, die nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen von Francois Reimer für den Kunden zumutbar ist. 6 Vergütung 6.1 Die Vergütung von Francois Reimer erfolgt nach Pauschalbeträgen, bzw. nach Zeitaufwand, der monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die jeweils gültigen Pauschalpreise bzw. Vergütungssätze von Francois Reimer, soweit nicht etwas Abweichendes vereinbart ist. Francois Reimer ist berechtigt, die den Vereinbarungen zugrundeliegenden Vergütungssätze nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) zu ändern oder zu ergänzen. Von Francois Reimer erstellte Kostenvoranschläge sind verbindlich, sofern sich der Leistungsumfang nicht verändert. 6.2 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Francois Reimer getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Francois Reimer für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. 6.3 In allen vertraglich vereinbarten Vergütungen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten, sie wird auf Rechnungen nicht gesondert aufgeführt. 7 Rechte 7.1 Francois Reimer gewährt dem Kunden, wenn nicht anders vertraglich vereinbart, an den erbrachten Leistungen das einfache, räumlich und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und e UrhG. 7.2 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 1 beschrieben ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. 7.3 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Francois Reimer kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. 8 Schutzrechtsverletzungen 8.1 Francois Reimer stellt bei seinen abgelieferten Werken, auf eigene Kosten, den Kunden von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtsverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Kunde wird Francois Reimer unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Kunde die Agentur nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch. 8.2 Durch den Kunden zugelieferte Werke oder Teile aus Werken von Dritten sind davon außgeschlossen. 8.3 Im Falle von Schutzrechtsverletzungen darf Francois Reimer - unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Kunden - nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistung nach vorheriger Absprache mit dem Kunden Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben. 9 Rücktritt Der Kunde kann wegen einer nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehenden Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn Francois Reimer diese Pflichtverletzung zu vertreten hat. 10 Haftung 10.1 Francois Reimer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Francois Reimer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 10.2 Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. In jedem Fall ist die Haftung begrenzt auf die vereinbarte Vergütung. 10.3 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Francois Reimer insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. 10.4 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Francois Reimer. 11 Geheimhaltung, Presseerklärung 11.1 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc. 11.2 Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren. 11.3 Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus. 11.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann. 11.5 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung - auch per e-mail - zulässig. 12 Schlichtung 12.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen (Ausnahme bei fristloser Kündigung durch Francois Reimer nach Punkt 14 - Kündigung). 12.2 Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat. 12.3 Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung. 12.4 Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben. 13 Sonstiges 13.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt. 13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. 13.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. 13.4 Francois Reimer darf den Kunden auf seiner Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Francois Reimer darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen. 14 Zeitverträge 14.1 Alle Leistungen von Francois Reimer einschließlich jener aus Präsentationen (z.B.: Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von Francois Reimer und können von Francois Reimer jederzeit insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages zurückverlangt werden. 14.2 Der Kunde erwirbt durch Zahlung der Vergütung nur das Recht der Nutzung auf Zeit zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit Francois Reimer darf der Kunde die Leistungen von Francois Reimer nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur maximal für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. 14.3 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass seine über Francois Reimer angebotenen Waren oder Produkte innerhalb von 14 Tagen beim Endkunden lieferbar sind. Ist eine Ware oder ein Produkt vom Kunden nicht mehr oder z.Z. nicht lieferbar, ist die Vergütung an Francois Reimer nicht nach Provision sonderen mindestens nach seinem Zeitaufwand, für die Präsentation der Ware oder des Produktes in den vereinbarten Präsenzen zu vergüten. 15 Kündigung 15.1 Grundsätzlich sind die vertraglich vereinbarten Kündigungszeiten einzuhalten. Bei Passwortänderungen oder Änderungen des Datenbestandes von Seiten des Kunden, ist Francois Reimer berechtigt fristlos zu Kündigen. Die von Francois Reimer gelieferten oder bereits begonnenen Werke sind in diesem Fall vom Kunden nach Aufwand zu vergütet. 15.2 Die Kündigung kann schriftlich, per Brief oder nach Absprache mit Francois Reimer per FAX erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail wird nicht wirksam. Maßgeblich für die Wirksamkeit ist das Datum des Einlangens bei Francois Reimer. 16 Leistungsunterbrechung 16.1 Francois Reimer ist berechtigt seine Leistungen für den Kunden sofort und ohne Ankündigung zu unterbrechen, insbesondere wenn: der Kunde für den gleichen Aufgabenbereich Dienste Dritter in Anspruch nimmt Endverbraucherdaten durch Dritte missbrauchen lässt der Kunde mehr als 14 Tagen, nach Rechnungsstellung durch Francois Reimer, im Verzug der Vergütung ist. 17 Werbemittel Francois Reimer ist berechtigt, auf allen Werken, Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür Entgeltanspruch zustünde. 18 Schlussbestimmungen 18.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgenund es ist eine Kundigungsfrist von 4 Wochen einzuhalten.Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per e-mail erfolgen. 18.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen. 18.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. 18.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 18.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin-Lichtenberg.